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   BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82   

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https://dejure.org/1983,7391
BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82 (https://dejure.org/1983,7391)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1983 - 9 B 15119.82 (https://dejure.org/1983,7391)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1983 - 9 B 15119.82 (https://dejure.org/1983,7391)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Umfang der einem Ausländer obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beobachtung von Klagefristen - Berücksichtigung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82
    Sie läßt nicht erkennen, inwiefern sich die Frage nach dem Umfang der einem Ausländer obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beobachtung von Klagefristen im erstrebten Revisionsverfahren stellen würde; zur Überzeugung der Vorinstanz traf nicht nur den Kläger selbst, sondern auch seine Prozeßbevollmächtigten, die die neue Anschrift des Klägers aus dem Widerspruchsbescheid hätten ersehen können und darüber hinaus nicht nach einem fehlgeschlagenen Benachrichtigungsversuch von der Klageerhebung hätten Abstand nehmen dürfen, ein ihm zurechenbares (vgl. BVerfGE 60, 253 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden an der Fristversäumnis.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82
    Die bei Ausländern bestehenden Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten sind hierbei angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82
    Grundsätzlich muß allerdings, wie der Senat wiederholt entschieden hat, auch ein Ausländer dafür Sorge tragen, daß ihn Benachrichtigungen seiner Prozeßbevollmächtigten über das Anerkennungsverfahren rechtzeitig und zuverlässig erreichen (vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 -).
  • BVerwG, 19.04.1982 - 1 B 33.82

    Rechtsbehelfsfristen - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Geltung gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15119.82
    Im übrigen ist in gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO und die insoweit bestehenden Sorgfaltspflichten der Parteien auch für Ausländer gelten (vgl. z.B. Beschluß vom 19. April 1982 - BVerwG 1 B 33.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 123).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 9 B 324.91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumung -

    Ein Prozeßbeteiligter muß nämlich dafür Sorge tragen, daß er bei einem Wohnungswechsel für seinen Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt (BGH NJW 1988, 2672; Beschluß vom 26. September 1983 - BVerwG 9 B 15119.82 -).
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